1. Vertragsschluss

a. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche (elektronische) Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

b. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

c. Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.

d. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.

e. Mit der Buchung (entsprechend Ziff. 2.2) bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.

f. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

g. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine Weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht.

h. Bei Buchungen mit Optionsdatum (Gruppenbuchungen) können nicht schriftlich rückbestätigte Reservierungen vom Hotel Am Schloss auch vor Ablauf des Optionsdatums zurückgegeben werden.

i. Geforderte, aber nicht geleistete Anzahlungen bei Gruppenbuchungen, berechtigen zur Rückgabe der Zimmerkontingente.

2. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

a. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe, Bettensteuer oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

b. Reservierte Zimmer stehen dem Gast im Regelfall ab 15 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein.

c. Zu Messezeiten können die Übernachtungspreise abweichen.

d. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich der BHB das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

e. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

f. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen, Komfort und Ausstattung des BHB und der gebuchten Unterkunft. Abweichende Beschreibungen des BHB, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuchten Unterkunft in Hausprospekten des BHB, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des BHB nicht maßgeblich, falls hierauf auf der Angebotsseite nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.

g. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

3. Zahlung

a. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsrichtlinie ist die Zahlung des anfallenden Gesamtbetrages fällig.

b. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.

c. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

4. Rücktritt und Nichtanreise

a. Für kostenfreie Stornierungen von Einzelbuchungen (bis 5 Zimmer) gelten die in den Buchungsportalen und Buchungskanälen aufgeführten Stornierungsfristen des BHB. Sind keine Stornierungsfristen genannt, können Reservierungen bis zwei Tage vor dem Anreisetag (12Uhr) kostenfrei storniert werden.

b. Ist die kostenlose Stornierungsfrist abgelaufen, dann ist der BHB berechtigt entsprechende Entgelte zu berechnen. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, entsprechend den Hotel-Stornobedingungen bestehen. Der BHB Betrieb ist über die Nichtanreise zu informieren, ansonsten können zusätzliche Aufwendungen die wegen der Nichtinformation entstehen, dem Gast zusätzlich berechnet werden (Bspw: Verlängerung der Rezeptionszeit).

c. Der BHB ist berechtigt das/die reservierten Zimmer bei Nichtanreise weiter zu vermieten.

d. Der BHB ist berechtigt folgende Beträge bei abgelaufener Stornofrist zu berechnen:

– Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 100%

– Bei Übernachtung/Frühstück 100%

– Bei Halbpension 80%

– Bei Vollpension 60%

Öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer oder Kurtaxe werden immer zu 100 % berechnet.

e. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

f. Die Rücktrittserklärung ist über das Buchungsportal, bzw. den Buchungskanal der ursprünglichen Buchung zu stellen. Bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen (E-Mail) sind Stornierungen direkt an den BHB direkt zu richten. Stornierungen über ein anderes Buchungsportal (als das ursprüngliche Buchungsportal) oder eine örtliche Tourist-Information sind nicht möglich.

g. Stornierungen innerhalb der kostenlosen Stornierungsfrist sind nur mit Stornierungsnummer durch den BHB, oder das entsprechende Buchungsportal, bzw. Buchungskanal gültig. Die Stornierungsnummer ist aufzubewahren.

h. Stornierungen bei Gruppenbuchungen: Kostenlose Stornierungen sind schriftlich per Fax, E-Mail oder telefonisch bis zum Optionsdatum möglich. Stornierungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie eine Stornierungsnummer vom BHB erhalten. Bei Stornierungen von garantierten Reservierungen nach dem Optionsdatum ist der BHB berechtigt, mindestens 20 % des Übernachtungspreises zu berechnen. Spätestens ab 8 Wochen vor Anreisedatum ist der BHB berechtigt, 50 % und ab 30 Tage vor Anreisedatum 100 % des Gesamtpreises zu berechnen. Eine kostenlose Stornierung einzelner Personen (max. 3) ist entsprechend der kostenfreien Stornierungsfrist bei Einzelbuchungen möglich (Nr. 4 a-g).

5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB

a. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.

b. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

c. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

d. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

e. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu einer außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Der BHB kann zur Endreinigung Kosten erheben.

f. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 4 entsprechend.

6. Haftung

a. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

b. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

c. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

d. Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.

7. Verjährung

a. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

b. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Um-ständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

c. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

a. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

b. Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.

c. Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.

d. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

9. Pauschalen und sonstige Leistungen

a. Gebuchte Pauschalen für Theater, Musical, Ausstellungen etc. die neben der Übernachtungsleistung noch andere Leistungen beinhalten, sind von der Stornierung ausgeschlossen. Das Hotel Am Schloss versucht entsprechend, die Kosten zu minimieren. Durch das Hotel vermittelte Eintrittskarten sind von der Umbuchung und Rückgabe ausgeschlossen.

b. Eintrittskarten werden nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits garantiert.

c. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bereitgestellter Eintrittskarten werden auf Vorsatz beschränkt.

d. Bedient sich die Hotel Am Schloss GmbH zur Durchführung eines Arrangements eines weiteren Dienstleisters (Taxiunternehmen, Ballonfahrtunternehmen, etc.), so haften diese Unternehmen direkt für alle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Arrangement vor, während oder nach der Durchführung im Verfügungsbereich des Dienstleisters

10. Parkbedingungen und sonstige Regelungen

a. Der Gast kann weitere angebotene Leistungen des BHB gemäß den ausgewiesenen Entgelten zusätzlich buchen.

b. Fahrzeuge können entsprechend den ausgewiesenen Gebühren kostenpflichtig geparkt werden.

c. Durch die Vergabe der Parkkarte bzw. durch Unterbringung des Fahrzeuges (Fahrrad, PKW, Motorrad etc.) in der Garage oder auf dem Parkplatz kommt kein Verwahrungs- oder Mietvertrag zustande. Jegliche Haftung der Hotel Am Schloss GmbH für Diebstahl oder Schäden von Seiten Dritter an Kraftfahrzeugen, Fahrrädern etc., ist ausgeschlossen.

d. Elektrische Fahrzeuge (PKW, Motorräder, Fahrräder) können gemäß den ausgewiesenen Gebühren des BHB geladen werden. Der BHB übernimmt keine Haftung für Schäden an Batterien und Ladeeinheiten, die nicht durch eigenes Verschulden (Stromschwankungen, Blitzschlag etc.) verschuldet sind.

e. Der Gast hat den BHB auf Schäden an elektrischen Einheiten hinzuweisen. Beschädigte Batterien oder Netzteilen dürfen nicht geladen oder genutzt werden.

f. Der Gast haftet für Brandschäden, die durch beschädigte Batterien oder Netzteile entstehen.

g. Mit der Annahme der Parkkarte oder der Unterstellung in der Garage durch den Fahrzeugbesitzer oder Dritte (auch durch Hotelmitarbeiter) erklärt sich der Benutzer mit den Parkbedingungen einverstanden.

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