Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

a) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
b) Stornierungen bei Einzelbuchungen sind bis zum Vortag des Anreisedatums schriftlich oder per Fax möglich. Danach gelten die Regelungen der Ziffer 6.
c) Stornierungen bei Gruppenbuchungen: Kostenlose Stornierungen sind schriftlich per Fax,  E-Mail oder telefonisch bis zum Optionsdatum möglich. Telefonische Stornierungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie eine Stornierungsnummer  von uns erhalten. Bei Stornierungen von garantierten Reservierungen nach dem Optionsdatum berechnen wir mindestens 20 % des Übernachtungspreises. Spätestens ab 8 Wochen vor Anreisedatum berechnen wir 50 % und ab 30 Tage vor Anreisedatum 80 % des Gesamtpreises. Eine kostenlose Stornierung einzelner Personen (max. 3) kann bis 12 Uhr des Vortages der Anreise erfolgen.

Nicht schriftlich rückbestätigte Reservierungen können vom Hotel Am Schloss auch vor Ablauf des Optionsdatums zurückgegeben werden.

Geforderte, aber nicht geleistete Anzahlungen bei Gruppenbuchungen, berechtigen zur Rückgabe der Zimmerkontingente.

2.
a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
b) Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
c) Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.

3.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast im Regelfall ab 14 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein.

4.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

5.
a) Die angegebenen Preise sind Endpreise. Zu Messezeiten können die Übernachtungspreise abweichen.
b) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
c) Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

6.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen.

7.
a) Die Hotel Am Schloss GmbH ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Vergabe des reservierten Zimmers entbindet dabei den Gast nicht von seiner Verpflichtung nach Ziffer 7 b, wenn noch andere Zimmer derselben Kategorie frei sind.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 6 errechneten Betrag zu zahlen.

8.
Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.

9.
a) Gebuchte Pauschalen für Theater, Musical, Ausstellungen etc. die neben der Übernachtungsleistung noch andere Leistungen beinhalten, sind von der Stornierung nach Ziffer 1 b ausgeschlossen. Das Hotel Am Schloss versucht entsprechend Ziffer 7, die Kosten zu minimieren. Durch das Hotel vermittelte Eintrittskarten sind von der Umbuchung und Rückgabe ausgeschlossen.
b) Eintrittskarten werden nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits garantiert.
c) Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bereitgestellter Eintrittskarten werden auf Vorsatz beschränkt.
d) Bedient sich die Hotel Am Schloss GmbH zur Durchführung eines Arrangements eines weiteren Dienstleisters (Taxiunternehmen, Ballonfahrtunternehmen, etc.), so haften diese Unternehmen direkt für alle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Arrangement vor, während oder nach der Durchführung im Verfügungsbereich des Dienstleisters entstehen. Das Hotel Am Schloss wird ausdrücklich von der Haftung freigestellt.

10.
Durch die Vergabe der Parkkarte bzw. durch Unterbringung des Fahrzeuges in der Garage kommt kein Verwahrungs- oder Mietvertrag zustande. Jegliche Haftung der Hotel Am Schloss GmbH für Diebstahl oder Schäden von Seiten Dritter an Kraftfahrzeugen, ist ausgeschlossen. Mit der Annahme der Parkkarte oder der Unterstellung in der Garage durch den Fahrzeugbesitzer oder Dritte (auch durch Hotelmitarbeiter) erklärt sich der Benutzer mit den Parkbedingungen einverstanden.

11.
Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Tübingen.

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