Stornierungsbedingungen

Auszug aus den AGB

 

 

 

1.

a)

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

 

b)

Stornierungen bei Einzelbuchungen sind bis zum Vortag des Anreisedatums schriftlich oder per Fax möglich. Danach gelten die Regelungen der Ziffer 6.

 

 

c)

Stornierungen bei Gruppenbuchungen sind nur nach den mitgeteilten Gruppenstornierungsbedingungen möglich. Geforderte, aber nicht geleistete Anzahlungen bei Gruppenbuchungen, berechtigen zur Rückgabe der Zimmerkontingente.

 

6.

 

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen.

 

7.

a)

Die Hotel Am Schloss GmbH ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Vergabe des reservierten Zimmers entbindet dabei den Gast nicht von seiner Verpflichtung nach Ziffer 7 b, wenn noch andere Zimmer derselben Kategorie frei sind.

 

 

b)

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 6 errechneten Betrag zu zahlen.

 

9.

a)

Gebuchte Pauschalen für Theater, Musical, Ausstellungen etc. die neben der Übernachtungsleistung noch andere Leistungen beinhalten, sind von der Stornierung nach Ziffer 1 b ausgeschlossen. Das Hotel Am Schloss versucht entsprechend Ziffer 7, die Kosten zu minimieren. Durch das Hotel vermittelte Eintrittskarten sind von der Umbuchung und Rückgabe ausgeschlossen.

 

 

b)

Eintrittskarten werden nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits garantiert.

 

c)

Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bereitgestellter Eintrittskarten werden auf Vorsatz beschränkt.

 

d)

Bedient sich die Hotel Am Schloss GmbH zur Durchführung eines Arrangements eines weiteren Dienstleisters (Taxiunternehmen, Ballonfahrtunternehmen, etc.), so haften diese Unternehmen direkt für alle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Arrangement vor, während oder nach der Durchführung im Verfügungsbereich des Dienstleisters entstehen. Das Hotel Am Schloss wird ausdrücklich von der Haftung freigestellt.